Krypto-Zahlungen für Unternehmen: Gateways im Vergleich
Wer Bitcoin & Co. als Zahlungsmittel annehmen will, nutzt einen Payment-Gateway oder hostet die Software selbst. 9 Lösungen mit MiCA-Status, Gebühren und Euro-Auszahlung – dazu, wie Krypto-Einnahmen im Betrieb besteuert werden.
„Die Körperschaftsteuer beträgt für 1. Veranlagungszeiträume bis 2027 15 Prozent, 2. den Veranlagungszeitraum 2028 14 Prozent, 3. den Veranlagungszeitraum 2029 13 Prozent“ Quelle
„(2) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften der in Absatz 1 bezeichneten Art sind den Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören.“ Quelle
„Sind die Kryptowerte Betriebsvermögen, sind die Veräußerungserlöse Betriebseinnahmen.“ Quelle
„Kryptowerte sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter materieller Art, die nach den allgemeinen bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen dem Anlage- oder Umlaufvermögen zuzuordnen sind.“ Quelle
„Werden Kryptowerte wiederholt angekauft und verkauft (einschließlich des Tausches gegen andere Kryptowerte), kann ein solcher Handel eine gewerbliche Tätigkeit darstellen.“ Quelle
Wichtig: Die einjährige Haltefrist des § 23 EStG gilt nur im Privatvermögen. Im Betrieb sind Erlöse aus Kryptowerten Betriebseinnahmen.
Wie kann mein Unternehmen Bitcoin-Zahlungen annehmen?
Über einen Zahlungsdienst (Payment-Gateway), der Krypto-Zahlungen entgegennimmt und auf Wunsch in Euro auszahlt, oder selbst gehostet ohne Mittler. Prüfen Sie Gebühr, Euro-Auszahlung und MiCA-Status des Gateways.
Wie werden Krypto-Einnahmen im Betrieb versteuert?
Im Betriebsvermögen gilt keine einjährige Haltefrist: Veräußerungserlöse sind Betriebseinnahmen. Kryptowerte sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlage- oder Umlaufvermögens (BMF-Schreiben vom 06.03.2025).
Brauche ich als Händler eine BaFin-Erlaubnis?
Wer Krypto-Zahlungen für eigene Waren annimmt, erbringt in der Regel keine Kryptowerte-Dienstleistung für Dritte. Der Gateway-Anbieter, der für Sie tauscht oder verwahrt, braucht dagegen eine Erlaubnis.